Offenlegung - Transparenz | Wirtschaftskammer Tirol
WKT Funktionsentschädigungen, WKT Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag sowie Wählergruppen-Förderung
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Die Wirtschaftskammer Tirol bekennt sich zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Offenlegung der Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionär:innen sowie des Rechnungsabschlusses und des Voranschlags.
Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionär:innen der Wirtschaftskammer Tirol
Die Mitglieder des Präsidiums der WKT, die Obfrauen und Obmänner der Landessparten sowie deren Stellvertreter:innen, die/der Wifi-Beiratsvorsitzende und die Bezirksstellenobleute erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal im Jahr eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung des Präsidenten ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert. Abfertigungen, Ruhe- oder Versorgungsgenüsse (zb. Pensionen) sind gesetzlich ausgeschlossen und werden nicht gewährt. Gemäß § 10 Abs 1 lit 2 b des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) dürfen die monatlichen Bezüge der obersten Funktionäre der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (= der Kammern) auf Bundesebene höchstens 130 % des Monatsbezugs eines Nationalratsabgeordneten gemäß § 1 Abs 1 BezBegrBVG betragen. Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionär:innen sind § 10 Abs 2 BezBegrBVG zufolge im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen.
Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zur Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleich groß, ist jede von ihnen um je ein Viertel zu kürzen.
WKT-Funktionsentschädigung 12x jährlich
Funktion (WKT) | Höchstgrenze 2025 EUR | Tatsächliche Entschädigung 2025 EUR |
---|---|---|
Präsident:in | 14.079,27 | 6.405,60 |
Vizepräsident:in | 3.488,10 | 2.135,20 |
Wifi Beiratsvorsitzende:r | 3.416,70 | 1.045,75 |
Spartenobmann | 3.416,70 | 2.018,00 |
Spartenobmann-Stv. Spartenobfrau-Stv. | 1.708,35 | 610,50 |
Bezirksstellenobmann Bezirksstellenobfrau | 2.433,15 | 1.437,10 |
WKT Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag
- Rechnungsabschluss 2024
- Rechnungsabschluss 2023
- Rechnungsabschluss 2022
- Rechnungsabschluss 2021
- Voranschlag 2025
- Voranschlag 2024
- Voranschlag 2023
Wählergruppen-Förderung
Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen im Präsidium der jeweiligen Kammer beschlossen.
Die im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen erhalten eine Wählergruppenförderung im Gesamtausmaß von jährlich EUR 790.000. Dieser Betrag wird anhand der bei den Urwahlen der Wirtschaftskammerwahlen Tirol 2025 erzielten gültigen Stimmen aufgeteilt. Mangels Wählerstimmen bei der Fachliste Industrie gelangt bei der Aufteilung ein Prozentsatz in Höhe von 4 % zur Anwendung.
Die Auszahlung des jährlichen Betrages erfolgt in zwei Tranchen. Erstmalig für die aktuelle Funktionsperiode Ende Juli 2025.
Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.
Aufgrund der erzielten Wählerstimmen ergeben sich somit folgende jährliche Unterstützungsbeiträge:
WKT Wählergruppenförderung im Jahr 2025
Unterstützung der Wählergruppen | Betrag in EUR |
---|---|
Wirtschaftsbund Tirol | 504.830,50 |
Freiheitliche Wirtschaft Tirol | 80.744,50 |
Grüne Wirtschaft | 48.386,50 |
UNOS | 26.248,50 |
Fachliste der Tiroler Industrie | 19.790,-- |
680.000,-- |
Zudem wurden die im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen – wie auch nach den letzten Wahlen - im aktuellen Wahljahr mit einem einmaligen Betrag zur Abdeckung der angefallenen Wahlkosten finanziell unterstützt. Der Beitrag wurde Index angepasst. Basis für die Aufteilung der finanziellen Unterstützung sind die bei den Wirtschaftskammerwahlen erzielten Stimmen. Da in der Sparte Industrie keine Wahl stattfand (Friedenswahl) erhält die Fachliste der Tiroler Industrie eine Pauschale. Der Betrag teilt sich wie folgt auf:
Unterstützung der Wählergruppen Betrag in EUR |
Wirtschaftsbund Tirol 224.885,00 |
Freiheitliche Wirtschaft Tirol 47.850,00 |
Grüne Wirtschaft 20.602,00 |
UNOS 13.163,00 |
Fachliste der Tiroler Industrie 3.500,00 |
Summe 310.000,00 |
WKÖ | Bgld | NÖ | OÖ | Sbg | Stmk | Vbg
Stand: 11.06.2025