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Offenlegung - Transparenz | Wirtschaftskammer Tirol

WKT Funktionsentschädigungen, WKT Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag sowie Wählergruppen-Förderung

Lesedauer: 3 Minuten

Die Wirtschaftskammer Tirol bekennt sich zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Offenlegung der Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionär:innen sowie des Rechnungsabschlusses und des Voranschlags.

Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionär:innen der Wirtschaftskammer Tirol

Die Mitglieder des Präsidiums der WKT, die Obfrauen und Obmänner der Landessparten sowie deren Stellvertreter:innen, die/der Wifi-Beiratsvorsitzende und die Bezirksstellenobleute erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal im Jahr eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung des Präsidenten ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert. Abfertigungen, Ruhe- oder Versorgungsgenüsse (zb. Pensionen) sind gesetzlich ausgeschlossen und werden nicht gewährt. Gemäß § 10 Abs 1 lit 2 b des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) dürfen die monatlichen Bezüge der obersten Funktionäre der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (= der Kammern) auf Bundesebene höchstens 130 % des Monatsbezugs eines Nationalratsabgeordneten gemäß § 1 Abs 1 BezBegrBVG betragen. Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionär:innen sind § 10 Abs 2 BezBegrBVG zufolge im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen.

Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zur Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleich groß, ist jede von ihnen um je ein Viertel zu kürzen.

WKT-Funktionsentschädigung 12x jährlich

Funktion (WKT)

Höchstgrenze 2025

EUR

Tatsächliche Entschädigung 2025

EUR

Präsident:in 14.079,27
 6.405,60
Vizepräsident:in   3.488,10   2.135,20
Wifi Beiratsvorsitzende:r
  3.416,70 
1.045,75

Spartenobmann
Spartenobfrau

  3.416,70   2.018,00
Spartenobmann-Stv.
Spartenobfrau-Stv.
  1.708,35      610,50
Bezirksstellenobmann
Bezirksstellenobfrau
  2.433,15  1.437,10



WKT Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag

Wählergruppen-Förderung

Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen im Präsidium der jeweiligen Kammer beschlossen.

Die im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen erhalten eine Wählergruppenförderung im Gesamtausmaß von jährlich EUR 790.000. Dieser Betrag wird anhand der bei den Urwahlen der Wirtschaftskammerwahlen Tirol 2025 erzielten gültigen Stimmen aufgeteilt. Mangels Wählerstimmen bei der Fachliste Industrie gelangt bei der Aufteilung ein Prozentsatz in Höhe von 4 % zur Anwendung.

Die Auszahlung des jährlichen Betrages erfolgt in zwei Tranchen. Erstmalig für die aktuelle Funktionsperiode Ende Juli 2025.

Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.

Aufgrund der erzielten Wählerstimmen ergeben sich somit folgende jährliche Unterstützungsbeiträge:

WKT Wählergruppenförderung im Jahr 2025

Tabellen Bezeichnung
Unterstützung der WählergruppenBetrag in EUR
Wirtschaftsbund Tirol
    504.830,50
Freiheitliche Wirtschaft Tirol
      80.744,50
Grüne Wirtschaft
      48.386,50
UNOS
      26.248,50
Fachliste der Tiroler Industrie 
      19.790,--
     680.000,--


Zudem wurden die im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen – wie auch nach den letzten Wahlen - im aktuellen Wahljahr mit einem einmaligen Betrag zur Abdeckung der angefallenen Wahlkosten finanziell unterstützt. Der Beitrag wurde Index angepasst. Basis für die Aufteilung der finanziellen Unterstützung sind die bei den Wirtschaftskammerwahlen erzielten Stimmen. Da in der Sparte Industrie keine Wahl stattfand (Friedenswahl) erhält die Fachliste der Tiroler Industrie eine Pauschale. Der Betrag teilt sich wie folgt auf:

Unterstützung der Wählergruppen                             Betrag in EUR                            
Wirtschaftsbund Tirol                                                    224.885,00
Freiheitliche Wirtschaft Tirol                                          47.850,00
Grüne Wirtschaft                                                              20.602,00
UNOS                                                                                  13.163,00
Fachliste der Tiroler Industrie                                          3.500,00
Summe                                                                             310.000,00

 


WKÖ | Bgld |  |  | Sbg | StmkVbg

Stand: 11.06.2025

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