
Steiermark: „GenussImpuls“ – Förderaktion für Gastronomiebetriebe
Die Investitionsförderung für steirische Gastronomiebetriebe 2025/2026
Einstellungen
Förderungswerber
Gewerbliche Gastronomiebetriebe (KMU)
Förderungszweck
Forcierung von Innovationen und neuen Attraktionen im steirischen Gastronomiebereich
Förderungsgegenstand
- Investitionen ins Anlagevermögen (Betriebe ohne Beherbergung auch bauliche Maßnahmen Dach, Fassade, Fenster sowie Außenbereich)
- Digitalisierungsmaßnahmen
- Mitarbeitereinrichtungen
Art und Ausmaß der Förderung
- Zuschuss iHv. 20 % bzw. max. 100.000 Euro pro Betrieb zwischen
- 20.000 Euro Mindest- und 500.000 Euro maximale Investitionskosten
Anmerkung
Fördervoraussetzungen:
- Sitzplätze: innen zumindest 20
- Öffnungszeiten: mindestens 4 Tage (davon mind. Samstag oder Sonntag)
- warme Küche sowohl zu Mittag bis 14:00 Uhr als auch am Abend bis mind. 21:00 Uhr (sonntags nur mittags))
Einreichung
Ausschließlich online beim Land Steiermark, Referat Tourismus Abt. 12,
Radetzkystraße 3, 8010 Graz
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.