Blick auf einen Restaurantbereich mit offener Feuerstelle und vollflächigen Fensterfronten mit Blick auf eine Winterlandschaft
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Steiermark: „GenussImpuls“ – Förderaktion für Gastronomiebetriebe

Die Investitionsförderung für steirische Gastronomiebetriebe 2025/2026

Einstellungen

Geltungsdauer:
Vorbehaltlich einer vorzeitigen Revision bis 31.12.2026
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Digitalisierung
Erneuerbare Energie
Gründung
Nachfolge
Unternehmensbewertung

Förderungswerber

Gewerbliche Gastronomiebetriebe (KMU)

Förderungszweck

Forcierung von Innovationen und neuen Attraktionen im steirischen Gastronomiebereich 

Förderungsgegenstand

  • Investitionen ins Anlagevermögen (Betriebe ohne Beherbergung auch bauliche Maßnahmen Dach, Fassade, Fenster sowie Außenbereich)
  • Digitalisierungsmaßnahmen
  • Mitarbeitereinrichtungen 

Art und Ausmaß der Förderung

  • Zuschuss iHv. 20 % bzw. max. 100.000 Euro pro Betrieb zwischen
  • 20.000 Euro Mindest- und 500.000 Euro maximale Investitionskosten

Anmerkung

Fördervoraussetzungen:

  • Sitzplätze: innen zumindest 20
  • Öffnungszeiten: mindestens 4 Tage (davon mind. Samstag oder Sonntag)
  • warme Küche sowohl zu Mittag bis 14:00 Uhr als auch am Abend bis mind. 21:00 Uhr (sonntags nur mittags))

Einreichung

Ausschließlich online beim Land Steiermark, Referat Tourismus Abt. 12,
Radetzkystraße 3, 8010 Graz

Richtlinientext als PDF

Folder „GenussImpuls“ 2025


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.

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