
Wirkstoffe für Biozidprodukte – Änderungen, Neuzulassungen etc. im Zeitraum 1. März bis 30. April 2025
Zulassungen, Nichtgenehmigungen und Verschiebungen Ablaufdatum von bestimmten Wirkstoffen in Biozidprodukten
Lesedauer: 5 Minuten
Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung Kupfersulfat-Pentahydrat
Das Ablaufdatum der Genehmigung von Kupfersulfat-Pentahydrat zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1033/2013 wird auf den 31. Dezember 2027 verschoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/432 tritt am 26. März 2025 in Kraft.
Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung Etofenprox
Das Ablaufdatum der Genehmigung von Etofenprox zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1036/2013 wird auf den 31. Dezember 2027 verschoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/434 tritt am 26. März 2025 in Kraft.
Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung Benzoesäure
Das Ablaufdatum der Genehmigung von Benzoesäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 3 und 4 gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1035/2013 wird auf den 31. Dezember 2027 verschoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/444 tritt am 27. März 2025 in Kraft.
Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung IPBC
Das Ablaufdatum der Genehmigung von IPBC zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 6 gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1037/2013 wird auf den 31. Dezember 2027 verschoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/450 tritt am 27. März 2025 in Kraft.
Verlängerung Genehmigung und Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung Dinotefuran
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/457 der Kommission wurde die Genehmigung für Dinotefuran zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 vorbehaltlich der Bedingungen im Anhang der genannten Verordnung, einschließlich des Ablaufdatums der Genehmigung, erneuert.
Die Genehmigung ist befristet bis 30. November 2031.
Daher ist es angezeigt, den Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2410 zur Verschiebung des ursprünglichen Ablaufdatums der Genehmigung für Dinotefuran aufzuheben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2410 wird aufgehoben.
Der Durchführungsverordnung (EU) 2025/457 zur Verlängerung der Genehmigung von Dinotefuran als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 tritt am 31. März 2025 in Kraft.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/459 zur Aufhebung der Verschiebung des ursprünglichen Ablaufdatums tritt am 31. März 2025 in Kraft.
Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung von Phosphin freisetzendem Aluminiumphosphid
Das Ablaufdatum der Genehmigung von Phosphin freisetzendem Aluminiumphosphid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 20 gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1034/2013 wird auf den 31. Januar 2026 verschoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/461 tritt am 31. März 2025 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidproduktfamilie Orochemie hand disinfectants
Die Orochemie GmbH + Co. KG erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0032838-0000 für die Bereitstellung der Biozidproduktfamilie „Orochemie hand disinfectants“ auf dem Markt und für deren Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang. Die Unionszulassung gilt vom 26. März 2025 bis zum 28. Februar 2035.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/427 tritt am 26. März 2025 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidprodukt SatPax® 70/30 IPA
Das Unternehmen CSI-Ireland erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0032869-0000 für das Inverkehrbringen bzw. die Verwendung des Biozidprodukts „SatPax® 70/30 IPA“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.
Die Unionszulassung gilt vom 30. März 2025 bis zum 28. Februar 2035.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/455 tritt am 30. März 2025 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidprodukt Büfa-Oxy WS
Die BÜFA Cleaning GmbH & Co. KG erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0033025-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des gleichen Biozidprodukts „Büfa-Oxy WS“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.
Die Unionszulassung gilt vom 6. April 2025 bis zum 31. Oktober 2033.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/474 tritt am 6. April 2025 in Kraft.
Nichterteilung Unionszulassung Biozidproduktfamilie INTERKOKASK
Die Interhygiene GmbH erhält keine Unionszulassung für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie „INTERKOKASK“.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/483 wurde am 17. März 2025 veröffentlicht.
Änderung Zulassung Biozidproduktfamilie „CVAS Biocidal Product Family based on L (+) Lactic Acid“
Die Kommission schließt sich den Stellungnahmen der Agentur an und hält es daher für angezeigt, die Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CVAS Biocidal Product Family based on L (+) Lactic Acid“ zu ändern und die von der CVAS Development GmbH beantragten verwaltungstechnischen Änderungen vorzunehmen. Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1311 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/523 tritt am 10. April 2025 in Kraft.
Erteilung Zulassung Biozidproduktfamilie „Sodium hypochlorite Liquid disinfectant biocidal product family“
Vorbehaltlich der Einhaltung der in Anhang I festgelegten Bedingungen und gemäß der in Anhang II enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts wird Reckitt Benckiser Production eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029289-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie „Sodium hypochlorite Liquid disinfectant biocidal product family“ erteilt. Die Unionszulassung gilt vom 13. April 2025 bis zum 31. März 2035.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/524 tritt am 13. April 2025 in Kraft.
Änderung Zulassung Biozidprodukt „Bioquell HPV-AQ“
Die Kommission schließt sich den Stellungnahmen der Agentur an und hält es daher für angezeigt, die Unionszulassung für das Biozidprodukt „Bioquell HPV-AQ“ dahin gehend zu ändern, dass die von der Ecolab Deutschland GmbH beantragten verwaltungstechnischen Änderungen vorgenommen werden. Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1226 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/534 tritt am 14. April 2025 in Kraft.
Verlängerung von Biobor JF für Bereitstellung in UK
Das britische Amt für Gesundheit und Sicherheit (Health and Safety Executive of the United Kingdom), das im Namen des Amtes für Gesundheit und Sicherheit für Nordirland (Health and Safety Executive for Northern Ireland) handelt, darf die Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Biobor JF für die antimikrobielle Behandlung von Kraftstofftanks und Kraftstoffsystemen von Luftfahrzeugen im Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland bis zum 4. Mai 2026 verlängern.
Dieser Beschluss ist an das britische Amt für Gesundheit und Sicherheit (Health and Safety Executive of the United Kingdom), das im Namen des Amtes für Gesundheit und Sicherheit für Nordirland (Health and Safety Executive for Northern Ireland) handelt, gerichtet.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/485 gilt ab dem 31. Oktober 2024.
Verlängerung von Biobor JF für Bereitstellung in Malta
Die maltesische Behörde für Wettbewerb und Verbraucherschutz darf die Maßnahme, mit der die Bereitstellung des Biozidprodukts Biobor JF auf dem Markt sowie dessen Verwendung durch berufsmäßige Verwender für die antimikrobielle Behandlung von Kraftstofftanks und Kraftstoffsystemen von Luftfahrzeugen gestattet wurde, bis zum 6. Mai 2026 verlängern.
Dieser Beschluss ist an die maltesische Behörde für Wettbewerb und Verbraucherschutz gerichtet.
Er gilt ab dem 2. November 2024.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/489 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 18. März 2025 kundgemacht.
Weitere Informationen zu Bioziden
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Informationen zu Bioziden auf wko.at
- Biozid-Homepage vom UBA/BMK
- Informationen der ECHA zu Biozidprodukte – Liste biozider Wirkstoffe
Stand: 07.05.2025